Der renommierte Fachanwalt für Verwaltungsrecht J. Behrendt, Kanzlei Schlatter, Heidelberg,
kommt nach Analyse der uns Bürgern vorliegenden Unterlagen sowie den Ausführungen der Verwaltung
anlässlich der Bürgerversammlung im CongressForum am 21.4.2016 zu dem Ergebnis, dass die
Teilaufhebung einer Grünfläche nicht zu dem von der Stadtverwaltung verfolgten Ziel führt.
Dem im Februar beschlossenen Bebauungsplan zur Teilaufhebung einer Grünfläche fehlt die
städtebauliche Erforderlichkeit.
So findet sich dort im Fazit „…, ist das Vorgehen der Stadt Frankenthal nicht geeignet, das von ihr propagierte
Ziel zu erreichen. Ein entsprechender Bebauungsplan würde bereits an der fehlenden, städtebaulichen Erforderlichkeit scheitern und würde in einem Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht
für unwirksam erklärt werden.“
Und Zitat Seite 3: „ Bereits die Annahme der Gemeinde, es gäbe noch „zugedecktes“, altes
Planungsrecht, das durch Teilaufhebung des Bebauungsplanes in jenem Bereich wieder „aufgedeckt“
und gleichsam zu neuem Leben erweckt werden könnte, ist unzutreffend.“
Zitat Seite 6: „ Die Unterbringung von Flüchtlingen oder sonstigen Personen in Wohnungen stellt
eine Wohnnutzung dar, die grundsätzlich nur in den Baugebieten zulässig sind, in denen Wohngebäude
errichtet werden können. Die geplante Nutzung ist mit der genannten Festsetzung (gemeint ist: Fläche für den Gemeinbedarf, kirchliches Gemeindehaus) nicht vereinbar. Auch dies steht der Erforderlichkeit des Bebauungsplanes unüberwindbar im Wege.“
Zitat Seite 6: „Außerdem verstieße der Bebauungsplan gegen das sogenannte Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind."
Die Stellungnahme kann bei der Bürgerinitiative Ziegelhofweg bei Interesse eingesehen werden.